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Rahmenbedingungen

In der Psychotherapie gibt es bestimmte Rahmenbedingungen die bereits vorgegeben sind (wie zum Beispiel die Verschwiegenheitspflicht), wieder andere sind von TherapeutIn zu TherapeutIn individuell unterschiedlich (Kosten, Dauer, Sprache etc.). Auf dieser Seite finden Sie nützliche Informationen zu den wichtigsten Fragen und zum Therapieablauf.

Zielgruppe

Jugendliche (15 +)
Junge Erwachsene
Erwachsene

Setting

Einzeltherapie
Paartherapie
Familientherapie

Sprachen

Deutsch
Spanisch

Kosten und Dauer

1 Therapieeinheit = 105 €

1 Therapieeinheit = 50 Min.

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Absageregelung: Sollten Sie zu einem bereits vereinbarten Termin verhindert sein, bitte ich Sie, diesen bis spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, ansonsten muss der volle Stundensatz verrechnet werden.

Therapieablauf

Nach einer Kontaktaufnahme Ihrerseits per Telefon oder E-mail in welcher Sie bereits Ihre Probleme und Wünsche äußern, erfolgt ein persönliches Kennenlernen im sogenannten therapeutischen Erstgespräch. In diesem Gespräch bekommen Sie einen ersten Eindruck meiner Person und meiner Arbeitsweise und umgekehrt bekomme ich ein Bild von Ihren Anliegen, Sorgen und Problemlagen. Gemeinsam besprechen wir erste Schritte und entscheiden anschließend, ob eine Zusammenarbeit für uns beide gut vorstellbar ist.


Entscheiden Sie sich für eine Psychotherapie, legen wir gemeinsam Therapieziele fest und wählen entsprechende Methoden, um diese zu erreichen. Gemeinsam gehen wir auf die Suche nach Ihren Glaubenssätzen, erkunden Schwierigkeiten im Umgang mit Emotionen und verändern Schritt für Schritt hinderliche Verhaltensweisen, damit Sie mehr Lebensqualität und Wohlbefinden erlangen. Während der gesamten Therapie stehen Ihr Befinden und Ihre Bedürfnisse im Vordergrund.

Psychotherapie gegen Ängste, Depressionen, Panikattacken. Psychotherapie Mauritsch

Verschwiegenheitspflicht

Als Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht.
Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn (§ 15 PthG) und gilt sowohl während als auch nach Beendigung der Therapie.
Das heißt: Alles was in der Psychotherapiestunde besprochen wird, bleibt auch zwischen mir und Ihnen. Einzige Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht stellt eine akute Selbst- und/oder Fremdgefährdung dar.

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